XXXXXXXXX, Inc. Software-Lizenzvertrag BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGF€LTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. WENN SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN, ERKL€REN SIE DAMIT IHR EINVERST€NDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES FOLGENDEN LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN XXXXXXXXX ODER IHREN H€NDLER BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, ZERST…REN SIE DIE SOFTWARE ODER GEBEN SIE SIE DORT ZUR†CK, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN. 1. Lizenz. Lizenzgeber ist die XXXXXXXXX Inc., YYYYYYYYY, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefŸgten Software einschlie§lich der ZeichensŠtze (im folgenden ÒXXXXXXXXX-SoftwareÓ), unabhŠngig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder einem anderen DatentrŠger gespeichert ist. Lediglich der DatentrŠger, auf dem sich die XXXXXXXXX - Software befindet, geht in Ihr Eigentum Ÿber; XXXXXXXXX und/oder der oder die Lizenzgeber von XXXXXXXXX bleiben Inhaber sŠmtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software. Auch alle Kopien der XXXXXXXXX-Software unterliegen dieser Vereinbarung. 2. Nutzung und BeschrŠnkungen: Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung der XXXXXXXXX-Software auf der Festplatte eines Computers; Sie sind also nicht berechtigt, die XXXXXXXXX-Software auf mehreren Computern gleichzeitig zu speichern. Sie sind ferner berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der XXXXXXXXX-Software fŸr Sicherungszwecke erstellen, sofern Sie auf jeder Sicherungskopie der XXXXXXXXX-Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Alle sonstigen Rechte an der XXXXXXXXX-Software bleiben vorbehalten. Sie dŸrfen die XXXXXXXXX-Software einem Dritten nur dann verkaufen oder Ÿberlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle Ÿbernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindliche Kopien der XXXXXXXXX-Software zerstšren. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die XXXXXXXXX-Software (i) zu dekompilieren, zurŸckzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine fŸr Personen wahrnehmbare Form zu bringen, (ii) zu modifizieren, zu adaptieren, zu Ÿbersetzen, von der XXXXXXXXX-Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, oder (iii) zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu Ÿberlassen, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Sollten Sie diese EinschrŠnkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die XXXXXXXXX-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekŸndigt haben sollte. 3. GewŠhrleistung. Fehler in der XXXXXXXXX-Software kšnnen nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber Ÿbernimmt eine GewŠhrleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine VerjŠhrungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der XXXXXXXXX-Software. Die GewŠhrleistung erfolgt ausschlie§lich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, kšnnen Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der LizenzgebŸhr oder die RŸckgŠngigmachung des Vertrages verlangen. FŸr XXXXXXXXX-Software, die geŠndert, erweitert oder beschŠdigt wurde, wird keine GewŠhr Ÿbernommen, es sei denn, da§ die €nderung, Erweiterung oder BeschŠdigung fŸr den Mangel nicht ursŠchlich war. 4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder au§ervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe FahrlŠssigkeit oder Vorsatz zurŸckzufŸhren ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberŸhrt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermšgensnachteile begrenzt, die er bei Abschlu§ des Vertrages als mšgliche Folge der Vertragsverletzung hŠtte voraussehen mŸssen, es sei denn, da§ der Schaden auf grobe FahrlŠssigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurŸckzufŸhren ist. FŸr den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, da§ dieser Verlust durch regelmŠ§ige - im kaufmŠnnischen GeschŠftsverkehr tŠgliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hŠtte vermieden werden kšnnen. Ferner wird keinesfalls fŸr SchŠden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der XXXXXXXXX-Software entstanden sind und die durch regelmŠ§ige, zeitnahe †berprŸfungen der bearbeiteten VorgŠnge hŠtte vermeiden werden kšnnen. Soweit SchadensersatzansprŸche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften frŸher verjŠhren, verjŠhren sie - mit Ausnahme von AnsprŸchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spŠtestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung. 5. Export. Sie stehen dafŸr ein, da§ die XXXXXXXXX-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die XXXXXXXXX-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgefŸhrt wird. Insbesondere darf die XXXXXXXXX-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, Ÿber das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhŠngt haben, oder einem Staatsangehšrigen oder Bewohner eines solchen Landes Ÿberlassen werden oder (ii) einer Person Ÿberlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die XXXXXXXXX-Software benutzen, erklŠren Sie, da§ Sie weder in einem dieser LŠnder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehšriger oder Bewohner eines dieser LŠnder sind noch auf einer der vorstehend erwŠhnten Listen genannt werden. 6. US-Behšrden. Wenn die XXXXXXXXX-Software fŸr Behšrden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Ma§gabe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behšrden der Vereinigten Staaten von Amerika an der XXXXXXXXX - Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt. 7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht, wenn die XXXXXXXXX Inc. Lizenzgeber ist. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berŸhrt die Wirksamkeit des Vertrages im Ÿbrigen nicht. 8. VollstŠndigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthŠlt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezŸglichen frŸheren mŸndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. €nderungen und ErgŠnzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. ÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊXXXXXXXXX, INC.